AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Herz & Worte
Inhaberin: Sonja Gößwein
Am Lehmgrubenfeld 7
91336 Heroldsbach
Deutschland
Telefon: 0179 2172541
E-Mail: info@herzundworte.de

– nachfolgend „Rednerin“ genannt –

und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – über die Vorbereitung und Durchführung individueller Reden und Zeremonien.

Hierzu gehören insbesondere freie Trauungen, Trauer- und Abschiedsfeiern, Willkommensfeiern bzw. freie Taufen sowie vergleichbare individuell gestaltete Zeremonien.

Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Terminreservierung

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege ist zunächst unverbindlich.

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot bzw. den Vertrag von Herz & Worte annimmt.

Sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten.

Der vereinbarte Termin gilt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung als verbindlich reserviert.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils gebuchten Angebot bzw. Paket.

Die Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Kennenlern- bzw. Vorgespräche
  • Fragebögen und persönliche Abstimmungen
  • ausführliche persönliche, telefonische oder digitale Gespräche
  • Erstellung einer individuellen Rede
  • Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung der Zeremonie
  • Abstimmung des Ablaufs
  • Einbindung persönlicher Rituale oder besonderer Zeremoniemomente
  • Abstimmung mit Angehörigen, Familie, Trauzeugen oder anderen Beteiligten
  • Durchführung der Zeremonie
  • Übergabe der Rede in gedruckter oder digitaler Form, sofern vereinbart.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

Angegebene Rede- oder Gesprächszeiten dienen grundsätzlich der Orientierung. Umfang und Dauer können aufgrund der persönlichen Geschichte, individueller Wünsche und des tatsächlichen Ablaufs der Zeremonie variieren.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vorbereitung und Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Änderungen hinsichtlich Termin, Uhrzeit, Veranstaltungsort oder Ablauf sind der Rednerin möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Soweit für die Durchführung erforderlich, sorgt der Auftraggeber für geeignete Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort, insbesondere hinsichtlich Stromversorgung, Beschallung und sonstiger erforderlicher Technik.

Soweit sinnvoll oder erforderlich, ist für den Veranstaltungstag eine Ansprechperson zu benennen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot bzw. Vertrag.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Anzahlung:
30 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss.

Restzahlung:
spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin.

Bei kurzfristigen Beauftragungen, insbesondere bei Trauer- und Abschiedsfeiern, kann die gesamte Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss oder zu einem individuell vereinbarten Zeitpunkt fällig werden.

Die Bankverbindung wird im Vertrag, auf der Rechnung oder auf anderem geeigneten Weg mitgeteilt.

6. Fahrt- und Reisekosten

Sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Anfahrt bis zu 30 km einfacher Strecke im vereinbarten Preis enthalten.

Für jeden darüber hinausgehenden Kilometer werden 0,50 € pro Kilometer berechnet.

Ausgangspunkt ist der Unternehmenssitz von Herz & Worte in 91336 Heroldsbach. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Fahrstrecke laut Google Maps zum Zeitpunkt der Routenberechnung.

Eventuell erforderliche Übernachtungs-, Park-, Maut- oder sonstige außergewöhnliche Reisekosten werden vorab mit dem Auftraggeber vereinbart.

7. Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform, beispielsweise per E-Mail, stornieren.

Bei einer Stornierung werden – soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde – folgende pauschalierte Stornokosten bezogen auf das vereinbarte Gesamthonorar berechnet:

  • mehr als 6 Monate vor dem Termin: 30 %
  • 3 bis 6 Monate vor dem Termin: 50 %
  • 4 Wochen bis 3 Monate vor dem Termin: 80 %
  • weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 100 %

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei Herz & Worte.

Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet.

Die Stornokosten berücksichtigen insbesondere den bereits entstandenen Planungs-, Vorbereitungs- und Beratungsaufwand sowie die verbindliche Reservierung des Veranstaltungstermins.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.

8. Besonderheiten bei kurzfristigen Beauftragungen

Bei kurzfristig vereinbarten Veranstaltungen, insbesondere Trauer- und Abschiedsfeiern, ist die unter Ziffer 7 genannte zeitliche Staffelung aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Beauftragung und Veranstaltung möglicherweise nicht anwendbar.

In diesen Fällen können die bereits tatsächlich erbrachten Leistungen sowie ein nachweislich entstandener Schaden berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

9. Terminänderungen

Möchte der Auftraggeber den vereinbarten Termin verschieben, bemüht sich Herz & Worte um eine entsprechende Änderung.

Ein Anspruch auf Verfügbarkeit an einem anderen Termin besteht nicht.

Ist die Rednerin am gewünschten Ersatztermin verfügbar, kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen auf den neuen Termin übertragen werden.

Entstehen durch die Änderung zusätzliche Fahrt-, Reise- oder sonstige Aufwendungen, werden diese vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Ist die Rednerin am gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar, gelten grundsätzlich die Regelungen über die Stornierung.

10. Ausfall der Rednerin

Kann die Rednerin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen schwerwiegenden, von ihr nicht zu vertretenden Grundes die vereinbarte Zeremonie nicht durchführen, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich.

Sie bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen um eine geeignete Ersatzrednerin bzw. einen geeigneten Ersatzredner. Ein Anspruch auf die Stellung einer Ersatzperson besteht nicht.

Kann kein geeigneter Ersatz gefunden werden und die vereinbarte Leistung deshalb nicht erbracht werden, werden die für die nicht erbrachte Leistung bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

11. Technik und Tonanlage

Soweit die Bereitstellung einer Tonanlage durch Herz & Worte nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots ist, ist der Auftraggeber für die am Veranstaltungsort erforderliche technische Ausstattung verantwortlich.

Hierzu können insbesondere Stromversorgung, Mikrofon, Lautsprecher oder sonstige für die Zeremonie erforderliche technische Einrichtungen gehören.

Für technische Störungen oder Ausfälle von Geräten oder Einrichtungen, die vom Auftraggeber, Veranstaltungsort oder Dritten bereitgestellt werden, haftet Herz & Worte nicht, soweit die Rednerin diese nicht zu vertreten hat.

12. Verspätungen und Änderungen am Veranstaltungstag

Der Auftraggeber informiert die Rednerin möglichst frühzeitig über absehbare Verzögerungen oder wesentliche Änderungen des Ablaufs.

Bei Verzögerungen bemüht sich die Rednerin, die Zeremonie dennoch wie vereinbart durchzuführen, soweit dadurch keine anderen verbindlichen Termine oder Verpflichtungen beeinträchtigt werden.

13. Veranstaltungen im Freien

Bei Veranstaltungen im Freien ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, bei ungeeigneten Wetterbedingungen eine geeignete Ausweichmöglichkeit vorzusehen.

Besteht aufgrund der Wetterbedingungen eine konkrete Gefahr für Personen oder technische Ausstattung, kann die Rednerin die Durchführung am vorgesehenen Ort ablehnen oder unterbrechen.

Soweit möglich, soll die Zeremonie in diesem Fall an einem geeigneten Ersatzort durchgeführt werden.

14. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Private Foto-, Video- und Tonaufnahmen während der Zeremonie sind grundsätzlich zulässig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Herz & Worte verwendet Foto- oder Videoaufnahmen des Auftraggebers bzw. der Veranstaltung für Website, Portfolio, Social Media oder andere eigene Werbezwecke nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

15. Nutzungsrechte an Reden und Texten

Die von der Rednerin individuell erstellten Reden, Texte und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Der Auftraggeber erhält das Recht, die für ihn erstellte Rede für private Zwecke zu verwenden.

Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Rednerin, soweit sie über die zulässige private Nutzung hinausgeht.

16. Haftung

Herz & Worte haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Herz & Worte nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Für Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Herz & Worte liegen, insbesondere Ausfälle fremder Technik, Störungen am Veranstaltungsort oder von Dritten verursachte Verzögerungen, besteht keine Haftung, soweit Herz & Worte diese Umstände nicht zu vertreten hat.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

17. Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der vereinbarten Leistung sowie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Herz & Worte.

18. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass Herz & Worte bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026